Informationen zur Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21Jahre alt ist.

Mindestalter

18 Jahre

17Jahre bei der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 nach §48a.

Voraussetzung für begleitetes Fahren mit 17:
Mindestalter der Begleitperson ist 30Jahre und ein Besitz der Führerscheinklasse B seit min. 5Jahren kann nachgewiesen werden.

17Jahre bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin"
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Theorie

Mindestumfang des Theorieunterrichts:
14 Stunden 

  • 12 Stunden (*6)  Grundunterricht
  • 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht

* = bei Vorbesitz einer anderen Fahrzeugklasse.

Praxis

Mindestumfang der Sonderfahrten:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 
5Stunden

Schulung auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr.2 FahrschAusbO): 
4Stunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 
3Stunden

Weitere Infos

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: 
Nein

Beinhaltet Klasse: 
AM, L

Fahrschule Atabay

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