Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15kW.
16 Jahre
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
16 Stunden
Mindestumfang der Sonderfahrten:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5Stunden
Schulung auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr.2 FahrschAusbO):
4Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3Stunden
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klasse:
AM
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