Informationen zur Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.

Mindestalter

24 Jahre 
für Krafträder bei direktem Zugang

21 Jahre 
für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW

20 Jahre 
für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren

Theorie

Mindestumfang des Theorieunterrichts:
16 Stunden.

  • 12 Stunden Grundunterricht
  • 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht

10 Stunden bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren, jedoch kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung

Praxis

Mindestumfang der Sonderfahrten:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 
5Stunden (3*)

Schulung auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr.2 FahrschAusbO): 
4Stunden (2*)

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 
3Stunden (1*)

* = bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2

 

Weitere Infos

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: 
Nein

Beinhaltet Klasse: 
A2, A1, AM

Fahrschule Atabay

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