Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.
24 Jahre
für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre
für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW
20 Jahre
für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
16 Stunden.
10 Stunden bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren, jedoch kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung
Mindestumfang der Sonderfahrten:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5Stunden (3*)
Schulung auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr.2 FahrschAusbO):
4Stunden (2*)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3Stunden (1*)
* = bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klasse:
A2, A1, AM
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