Informationen zur Klasse BE

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 Kilo nicht übersteigt.

Mindestalter

18 Jahre

17Jahre bei der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 nach §48a.

Voraussetzung für begleitetes Fahren mit 17:
Mindestalter der Begleitperson ist 30Jahre und ein Besitz der Führerscheinklasse B seit min. 5Jahren kann nachgewiesen werden.

17Jahre bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin"
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Theorie

keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praxis

Mindestumfang der Sonderfahrten:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 
3Stunden

Schulung auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr.2 FahrschAusbO): 
1Stunde

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 
1Stunde

Weitere Infos

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: 
Klasse B

Beinhaltet Klasse: 
-

Fahrschule Atabay

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