Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 Kilo nicht übersteigt.
18 Jahre
17Jahre bei der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 nach §48a.
Voraussetzung für begleitetes Fahren mit 17:
Mindestalter der Begleitperson ist 30Jahre und ein Besitz der Führerscheinklasse B seit min. 5Jahren kann nachgewiesen werden.
17Jahre bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:
keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Mindestumfang der Sonderfahrten:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3Stunden
Schulung auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr.2 FahrschAusbO):
1Stunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1Stunde
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Beinhaltet Klasse:
-
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