Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW oder einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet sind.
18 Jahre
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
16 Stunden.
10 Stunden bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens zwei Jahren, jedoch kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung
Mindestumfang der Sonderfahrten:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5Stunden (3*)
Schulung auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr.2 FahrschAusbO):
4Stunden (2*)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3Stunden (1*)
* = bei Vorbesitz der Klasse A1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klasse:
A1, AM
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